Projektmanagement

Unterhaltsvereinbarungen ASTRA

Rechte und Pflichte zwischen Bund, Kanton und Dritten werden bei gemeinsam genutzten Objekten geregelt in Bezug auf Beteiligung an den Kosten für den Unterhalt und den Betrieb.

Mit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) per 1. Januar 2008 ist der Bund ausschliesslich zuständig für den Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen. Das Eigentum an den Nationalstrassen ist mit Inkrafttreten von NFA kraft Gesetzes auf den Bund über-gegangen. Im Übrigen - und insbesondere bezüglich der Kantonsstrassen - verblieben die Aufgaben wie bisher beim Kanton. Dementsprechend gilt es jetzt die Rechte und Pflichten zwischen Bund, Kantonen und Dritten bei gemeinsam genutzten Objekten zu regeln. Das ASTRA legt bei gemeinsam mit Dritten genutzten Anlagen die Beteiligung des Bundes an den Kosten für den Unterhalt und den Betrieb nach Massgabe der Interessen der Nationalstrasse fest.
Bei Objekten mit gemeinsamer Nutzung Bund - Kanton /Gemeinden/ Bahnen oder Dritten sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten partnerschaftlich und im gegenseitigen Interesse vertraglich festzuhalten. Die unterzeichneten Unterhaltsvereinbarungen treten anschliessend in Kraft. Die LP Ingenieure AG wurde vom ASTRA beauftragt, die entsprechenden Objekte zu inventarisieren sowie die technischen und rechtlichen Grundlagen aufzuarbeiten.

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Zahlen & Fakten
Unterhaltsvereinbarungen ASTRA
Auftraggeber

ASTRA, Bundesamt für Strassen

Zeitraum

2011 - 2017

Phasen
  • Analyse Bedarf Unterhaltsvereinbarungen
  • Feldaufnahmen und  Datenmanagement
  • Verhandlungen mit den Vertragspartnern
  • Ausfertigung Dossiers und Übergabe an den Auftraggeber
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